Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

L.R LupenRhein GmbH
Charlottenstraße 37, 51149 Köln


§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der L.R LupenRhein GmbH und ihren Auftraggebern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
2. Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung ist die Erlaubnis gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie die jeweils gültigen tariflichen Bestimmungen des iGZ-DGB-Tarifwerks.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Personaldienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Personaldienstleister an den Auftraggeber zur Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten im technischen, gewerblichen Bereich, der Industrie und Produktion sowie in der Hotellerie und Reinigung.
2. Der Personaldienstleister verpflichtet sich, nur Arbeitnehmer zu überlassen, die in einem gültigen Arbeitsverhältnis zum Personaldienstleister stehen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die überlassenen Arbeitnehmer ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten und Einsatzorte einzusetzen.
2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn in die arbeitsplatzspezifischen Gefahren und Sicherheitsvorschriften eingewiesen werden.
3. Änderungen der Tätigkeit, des Einsatzortes oder der Arbeitszeiten sind dem Personaldienstleister unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt auf Basis der im Vertrag vereinbarten Stundensätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Rechnungen des Personaldienstleisters sind sofort nach Zugang ohne Abzüge zahlbar. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fälligkeit erfolgt.

§ 5 Haftung
1. Der Personaldienstleister haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die durch die Arbeitnehmer verursacht werden, ist ausgeschlossen.
2. Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung der übertragenen Tätigkeiten durch die überlassenen Arbeitnehmer entstehen.

§ 6 Überlassungshöchstdauer und Equal Pay
1. Die Überlassung eines Arbeitnehmers erfolgt im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, sofern keine tariflichen Abweichungen bestehen.
2. Nach Ablauf von 9 Monaten hat der überlassene Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung, die der eines vergleichbaren Stammmitarbeiters des Auftraggebers entspricht (Equal Pay).

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

§ 8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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